ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN DER FIRMA EXTRAICE SL

 

DIESE GELTEN STETS VORRANGIG VOR DEN ALLGEMEINEN MIETBEDINGUNGEN DES KUNDEN

 

1. Erläuterung der Terminologie

Vermieter: Extraice, S.L., mit Firmensitz in Calle Extremadura 2, 41909, Salteras, Sevilla, Spanien, eingetragen im Handelsregister Sevilla, Band 3.797, Blatt 41, Seite SE-54668, 1. Eintrag und USt-ID  ESB91295212.

Kunde/Mieter: Natürliche oder juristische Person, die dem Vermieter einen Auftrag erteilt oder mit diesem einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen abschließt.

Waren/Produkte: Vom Vermieter herzustellende und/oder zu liefernde Gegenstände, Materialien, Lieferungen und/oder Dienstleistungen.

 

 

2. Auftragserteilung

2.1. Der Kunde übermittelt dem Vermieter die Produktbestellungen schriftlich unter Angabe von Art und Menge der Produkte und des gewünschten Liefertermins. 

2.2. Damit der Mietvertrag für die Produkte als abgeschlossen und verbindlich gilt, muss er vom Vermieter bestätigt werden. Der Vermieter erteilt dem Kunden binnen maximal 10 Tagen nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung. Nach erfolgter Auftragsbestätigung durch den Vermieter kann der Kunde nur dann eine Komplett- oder Teilstornierung vornehmen, wenn er sich mit dem Vermieter über die Konditionen zur Komplett- oder Teilstornierung des Auftrags einigt. 

2.3. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag anzunehmen und behält sich daher das Recht vor, einen Auftrag abzulehnen, ohne dass ihm daraus eine Verpflichtung erwächst. 

 

 

3. Liefer-, Transport-  und Verpackungsbedingungen

3.1. Der vom Vermieter festgelegte oder ausdrücklich bestätigte Liefer- und Abholtermin ist eine maßgebliche Bedingung und kann vom Kunden nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geändert werden. Sämtliche Waren sind an die im Vertrag bzw. Auftrag angegebene Adresse des Mieters zu liefern.

3.2. Die Lieferfristen für die Produktbestellungen gelten als geschätzte Angaben oder Richtwerte und sind in keinem Fall als verbindlich zu betrachten. Daher haftet der Vermieter dem Kunden gegenüber nicht für Verzögerungen bei der Lieferung von Waren. Der Vermieter ist jedoch stets darum bemüht, die Produktbestellungen und deren Auslieferung innerhalb der mit dem Kunden vereinbarten Fristen abzuwickeln, sofern seine Ressourcen und Produktionskapazitäten dies ermöglichen. 

3.3. Alle Waren werden gemäß den Anordnungen des Vermieters und in Übereinstimmung mit den geltenden und mit dem Kunden im Kauf- oder Mietvertrag bzw. Auftrag vereinbarten Incoterms 2010 geliefert. Der Versand erfolgt auf der vom Vermieter gewählten Route, wobei alle Kosten infolge einer abweichenden Verpackung, Kennzeichnung oder Änderung der Route vom Kunden zu tragen sind.

3.4. Risiko, Transporthaftung und Versicherung der Waren unterliegen den von den Parteien vereinbarten Incoterms 2010.

3.5. Mit der Lieferung der Waren geht deren vorübergehender Besitz auf den Mieter über; Voraussetzung dafür ist, dass der Mieter dem Vermieter die für die Miete der Waren anfallenden Gebühren, einschließlich etwaiger Lieferkosten und anderer vereinbarter oder vom Kunden zu zahlender Kosten vollständig entrichtet hat.

 

4. Betrieb der angemieteten Waren

Der MIETER betreibt die Anlage und deren Zubehör auf eigene Kosten und trägt alle damit verbundenen Risiken, wobei der VERMIETER keinen Anspruch auf wirtschaftliche Erträge aus diesem Betrieb hat und in keiner Weise für daraus entstehende Verpflichtungen haftet.

Die Untervermietung der Eisbahn ist ohne ausdrückliche Genehmigung des VERMIETERS verboten.

 

 

5. Preis

5.1. Als Mietpreise für die Waren gelten die dem Kunden mitgeteilten, in den Angeboten und Preislisten des Vermieters aufgeführten Preise. Zuzüglich zu diesen Kosten fallen die entsprechenden Steuern, insbesondere die Mehrwertsteuer (MwSt) an.

5.2. Die Preise verstehen sich inklusive aller vom Vermieter für die Lieferung der Produkte gemäß den vorliegenden allgemeinen Bedingungen zu entrichtenden oder zu erbringenden Beträge.

5.3. Der Vermieter kann die Mietgebühren für die Produkte jederzeit ändern. Die Erhöhung der Mietgebühr wirkt sich nicht auf laufende bereits zuvor bestätigte Produktbestellungen aus.

5.4. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsausfall des Warenpreises fallen für den geschuldeten unbezahlten Betrag die entsprechenden Verzugszinsen an, wobei keine Mahnung oder Benachrichtigung durch den Vermieter erforderlich ist. Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, ausstehende Produktlieferungen an den Kunden auszusetzen oder zu stornieren, bis der zur Zahlung fällige Auftrag beglichen ist, oder für jeden neuen Auftrag eine Vorauszahlung zu erheben.  

 

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Der Kunde entrichtet den Preis für die jeweiligen Produktbestellungen vor dem Versand der Waren per Banküberweisung.

6.2. Durch Einreichung einer Beschwerde ist der Mieter nicht berechtigt die vereinbarten Zahlungen auszusetzen oder zu reduzieren.

 

 

7. Geistiges und gewerbliches Eigentum und Entschädigung für gesetzliche Ansprüche

7.1 Das geistige und/oder gewerbliche Eigentum an den Produkten in all seinen Formen und den zugehörigen Informationen sowie an den darin integrierten oder damit verbundenen Elemente, Pläne, Zeichnungen, Software etc. sind Eigentum des Vermieters. Dem Mieter ist die Nutzung der Produkte für andere Zwecke als die Erfüllung des Auftrags sowie deren gänzliche oder teilweise Vervielfältigung oder Nutzungsüberlassung an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters ausdrücklich untersagt.

7.2 Der Vermieter kann den Namen des Mieters als Teil seiner gewerblichen Referenzen aufführen.

 

 

8. Haftung

8.1. Bei Anlieferung der Ware bestätigen beide Parteien vor der Montage den Warenempfang.

8.2. Gleichermaßen wird nach Verladung der Ware auf das vom VERMIETER bereitgestellte Transportmittel die jeweilige Rückgabe bestätigt.

8.3. In der Zeit zwischen Empfang und Rückgabe trägt der MIETER die alleinige Haftung für die angemieteten Waren und verpflichtet sich zu deren ordnungsgemäßen Verwendung und Wartung. Unter Berücksichtigung der normalen Abnutzung und Beanspruchung infolge des Gebrauchs durch den MIETER ist der MIETER verpflichtet, dem VERMIETER die Waren im gleichen einwandfreien Allgemein- und Reparaturzustand wie bei Auslieferung zurückzugeben. 

8.4. Darüber hinaus muss der MIETER über alle für die Bereitstellung der vorgesehenen Dienstleistung erforderlichen Versicherungen, (einschließlich einer Versicherung für Personen- und Sachschäden sowie Haftpflichtversicherung) Lizensen und Genehmigungen verfügen. 

8.5. Der MIETER ist für den Aufbau und späteren Abbau der Eisbahn und deren Zubehör verantwortlich und führt diesen unter Aufsicht einer vom VERMIETER autorisierten Person mit eigenen Mitteln durch. Das Personal für den Auf- und Abbau ist, sofern nicht in den Auftragsdaten aufgeführt, NICHT im Preis inbegriffen.

8.6. Der MIETER darf die Anlage nur unter Aufsicht einer vom VERMIETER autorisierten Person auf- und abbauen.

8.7. Nach erfolgtem Aufbau muss der Kunde einen nahegelegenen Ort zur Lagerung des überschüssigen Materials wie Paletten, Schlittschuhboxen, Werkzeug und Material für den Abbau bereitstellen.

8.8. Der Untergrund auf dem die Eisfläche aufgebaut wird, muss flach und eben sein, andernfalls muss dem Kostenvoranschlag für das Projekt eine geeignete Plattform oder technischer Unterbau hinzugefügt werden.

8.9. Der Aufbauort muss zum Abladen des Materials (Transport mit Sattelzug von bis zu 17 Tonnen) gut erreichbar sein; andernfalls trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten für das Be-/Entladen und den Transport des Materials zum Auf-/Abbauort. 

8.10. Abgesehen von der Zugänglichkeit muss für den Sattelzug, der das Material für den Auf- und Abbau transportiert, ein zulässiger Stellplatz vorgesehen werden.

8.11. Die Hilfsmittel zum Be- und Entladen des Materials sind NICHT inbegriffen, sofern sie im Angebot nicht aufgeführt sind. Zum Abladen wird ein Gabelstapler mit einer Tragkraft über 2.500 kg benötigt. Dieser kann vom Kunden gestellt oder separat offeriert werden.

8.12. Die Sicherheit der Mietanlage liegt vom Aufbau bis zum Abbau der Eisbahn in der Verantwortung des Kunden

8.13. Der Kunde muss einen sicheren Aufbewahrungsort für Schlittschuhe und Zubehör sowie einen Stromanschluss für die Schlittschuhschleifmaschine vorsehen. Wir können je nach Lagerbestand eine Holzhütte hinzufügen.

8.14. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Wahl des angemieteten Produkts und dessen vorgesehenen Verwendungszweck bzw. Funktion. Der Vermieter ist nicht für die Eignung des Produkts, für die vom Kunden beabsichtigten technischen Anwendungen oder für das gänzliche oder teilweise Erreichen der vom Kunden beim Kauf der Produkte angestrebten Ziele verantwortlich und gibt keine Gewähr dafür. Der Kunde ist nicht zur Rückgabe der Produkte unter Rückforderung des gezahlten Preises berechtigt. 

8.15. Der Vermieter haftet nicht für etwaige Schäden infolge von Mängeln an den Produkten, es sei denn, er ist durch einschlägiges zwingendes Recht ausdrücklich dazu verpflichtet. Darüber hinaus ist der Vermieter nicht haftbar für zufällige, indirekte oder Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Gewinn- oder Produktionsausfall oder das Risiko der Produktentwicklung.

8.16. Für sämtliche Schäden, die seinen eigenen Mitarbeitern oder Dritten durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Aufbewahrung, Handhabung oder Verarbeitung der Produkte entstehen, ist der Kunde allein verantwortlich und hat den Vermieter gegebenenfalls schadlos zu halten; dies gilt insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, wenn er die diesbezüglichen Hinweise, Warnungen oder Anweisungen des Vermieters nicht beachtet hat.

8.17. Der Vermieter haftet in keinem Fall gegenüber Dritten für Umstände, die sich seiner Kontrolle entziehen, einschließlich der Missachtung der für die Produkte geltenden Vorschriften durch den Kunden. Der Kunde hat den Vermieter von allen Forderungen und Schadensersatzansprüchen freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus einer Missachtung der von ihm im Rahmen seines Vertragsverhältnisses übernommenen Verpflichtungen ergeben.

 

9.Materialrückgabe. Beanstandungen

9.1. Der Vermieter akzeptiert keinerlei Rückgabe ohne vorherige diesbezügliche Vereinbarung mit dem Mieter und ohne die von ihm unterzeichnete und übermittelte Rückgabeberechtigung.

Beanstandungen des Mieters gegenüber dem Vermieter müssen in jedem Fall schriftlich und nachvollziehbar erfolgen.

9.2. Der Vermieter akzeptiert keine Rückgabe von Gegenständen, die aus der nicht mehr versiegelten Originalverpackung entnommen, benutzt, auf andere Geräte oder Installationen montiert oder einer Demontage durch Dritte unterzogen wurden.

9.3. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, akzeptiert der Vermieter keine Rücknahme von Produkten, die speziell für den Auftrag konzipiert und gefertigt wurden.

 

10. Vertraulichkeit

10.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche von der anderen Partei erhaltenen Daten, Informationen und Know-how jeglicher Art ausschließlich zur Erfüllung des unterzeichneten Vertrags zu verwenden. Der Kunde ist zur absoluten Geheimhaltung der Daten, Informationen und des Know-hows verpflichtet und darf ohne vorherige Genehmigung des Vermieters in keiner Weise auf diese Daten, Informationen und das Know-how Bezug nehmen, auf irgendeine Weise, weder mündlich noch schriftlich offenlegen, preisgeben, bekanntgeben, veröffentlichen oder irgendeinen Punkt im Zusammenhang mit diesem Vertrag öffentlich machen.

10.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für einen Zeitraum von 4 Jahren nach der Erfüllung oder Beendigung des Vertrags.

 

11.Verarbeitung personenbezogener Daten

11.1. Gemäß der Verordnung 679/2016/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) sowie den geltenden nationalen Datenschutzbedingungen weist der Vermieter den Kunden darauf hin, dass er ihn mit der Unterzeichnung des Vertrags zur Verarbeitung der sich direkt aus dem zwischen beiden Parteien begründeten Vertragsverhältnis ergebenden personenbezogener Daten ermächtigt.

Dementsprechend verpflichtet sich der Vermieter dazu (i), die Daten, zu denen er Zugang hat, in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzvorschriften und ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden und (ii) diese personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiterzugeben, sofern er nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist.

11.2. Ebenso erhält der Kunde im Sinne der geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten die Möglichkeit, durch Antrag an den Geschäftssitz des Vermieters sein Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch sowie auf Übertragbarkeit seiner Daten und darauf, nicht Gegenstand automatisierter Entscheidungen zu werden, geltend zu machen. Falls der Kunde weitere Informationen über seine Rechte in Sachen Datenschutz wünscht oder eine Beschwerde einreichen will, kann er sich zur Wahrnehmung seiner Rechte an die spanische Datenschutzbehörde Agencia Española de Protección de Datos mit Sitz in Calle Jorge Juan 6, 28001 Madrid wenden.

 

12. Ungültigkeit früherer Dokumente und nachträglicher Änderungen

Dieser Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und hebt alle Dokumente, Absichtserklärungen, Sitzungsprotokolle und Zusicherungen, die von oder im Namen der einzelnen Parteien gemacht wurden und nicht ausdrücklich in diesen Vertrag oder Auftrag aufgenommen wurden, auf.

Keine Änderung, Überarbeitung oder Erweiterung der hierin festgelegten Bedingungen ist für den Mieter bindend, sofern sie nicht von einem durch ihn autorisierten Vertreter verfasst und vom Mieter schriftlich genehmigt wurden.

 

13. Vorbehalte

Der Vermieter behält sich das Recht vor, die aus diesen allgemeinen Mietbedingungen resultierenden Rechte und Pflichten an Dritte abzutreten und deren Inhalt mit entsprechender öffentlicher Ankündigung zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu ändern.

 

14. Umweltschutz

Der Vermieter erklärt seine Achtung vor der Gesellschaft, vor dem Individuum und dass er sich um die Umsetzung einer Politik bemüht, die Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz fördert,  sich nachdrücklich für die Verteidigung von Umweltbelangen einsetzt und davon überzeugt ist, dass die Verwirklichung einer guten unternehmerischen Arbeitsweise ohne ein konsequentes Engagement für den Schutz unserer Umwelt nicht möglich ist.

 

15. Geltendes Recht und Konflikte

Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, unterliegt jede Vereinbarung zwischen dem Vermieter und dem Kunden spanischem Recht, alle Streitigkeiten oder Konflikte zwischen beiden Parteien fallen in die Zuständigkeit der Gerichte von Sevilla (Spanien).

 

16. Aufwendungen und Steuern

Alle Aufwendungen und Steuern, die sich aus Abschluss, Erfüllung oder Beendigung dieses Vertrags ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.